Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der
Einrichtung des „Bau- und Kreativspielplatz Merheimer Gärten e. V.“ auf einer
Wiesenfläche angrenzend an das Neubaugebiet auf dem ehemaligen Madausgelände in
Köln-Neubrück einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67(1) S.1 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 16 Ja Stimmen einstimmig beschlosssen.
Herr Decker verlässt die Sitzung. Es sind noch 15 Stimmberechtigte anwesend.