Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit dem Weiterbetrieb des „Sundown Beachclub“ am Eschersee-Nord in der beantragten Form einverstanden.

 

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) BNatSchG i.V.m. § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans unbefristet zu.


Abstimmungsergebnis:

Bei 10 Ja Stimmen, 2 Nein Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.