Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein BiKuP gGmbH (Internationale Gesellschaft für Bildung, Kultur, Partizipation), Eupener Str. 161, 50933 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Absatz 1 SGB VIII anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.