Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, ein Teilstück der Straße Fortuinweg in Köln-Thenhoven von Anfang des Hausgrundstücks Fortuinweg 1a bis einschließlich Ende des Schulgrundstücks (Gemarkung Worringen, Flur 42, Teilstück aus Flurstück 989) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen