Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem STEA, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67384/03 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen der Rodenkirchener Straße, der Adlerstraße, der Reiherstraße und der Habichtsstraße —Arbeitstitel: Südlich Rodenkirchener Straße in Rondorf— einzuleiten, mit dem Ziel, im Bereich der Rodenkirchener Straße (Hausnummer 99 bis 125) den vorhandenen Gebäudebestand durch Festsetzung zu sichern.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt.