Zusatz: - vertagter TOP 9.1.2 vom 30.11.09
Zusätzlich: Anlage 2 der Vorlage

Beschluss: geändert beschlossen

- mündlich vorgetragene Auflagen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

- Vertagungsantrag der CDU-Fraktion

1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt die Vorlage mit der Maßgabe zunächst den Bürgern eine Kostenobergrenze mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und 1 Stimme der Fraktion Die Grünen bei 2 Enthaltungen der Fraktion Die Grünen und Herrn Schöppe abgelehnt.

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Ergänzungen zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Mit der Ausschreibung soll direkt begonnen werden. Es ist parallel folgendes zu prüfen:

1.      ob das Ausbauende auf die Einmündung des Zündorfer Wegs festgelegt werden kann(Reduzierung von Baukosten). Für die „außen vor bleibenden“ Anwohner wären dann nur die schon längst entstandenen Kanalbaukosten umzulegen,

2.       ob der Eigentümer der an die Straße angrenzenden Ackerfläche beitragspflichtig gesetzt werden kann(breitere Kostenverteilung),

3.      ob auf einen Randausbau entlang des Feldes verzichtet werden kann (Reduzierung von Baukosten).

  1. Weiterhin sind zusätzliche Einsparpotentiale zu prüfen und den Bürgern ist eine genaue Schätzung der Kosten schnellstmöglich mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und 1 Stimme der Fraktion Die Grünen zugestimmt.

3. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Weidengasse im Abschnitt zwischen Pflasterhofweg und Ausbauende hinter der Einmündung Zündorfer Weg entsprechend dem Ausführungsplan Nr. 2/05669-209-A vom 30.09.2009 mit den folgenden Auflagen auszubauen.

Mit der Ausschreibung soll direkt begonnen werden. Es ist parallel folgendes zu prüfen:

1.      ob das Ausbauende auf die Einmündung des Zündorfer Wegs festgelegt werden kann(Reduzierung von Baukosten). Für die „außen vor bleibenden“ Anwohner wären dann nur die schon längst entstandenen Kanalbaukosten umzulegen,

2.      ob der Eigentümer der an die Straße angrenzenden Ackerfläche beitragspflichtig gesetzt werden kann(breitere Kostenverteilung),

3.      ob auf einen Randausbau entlang des Feldes verzichtet werden kann (Reduzierung von Baukosten).

  1. Weiterhin sind zusätzliche Einsparpotentiale zu prüfen und den Bürgern ist eine genaue Schätzung der Kosten schnellstmöglich mitzuteilen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, 2 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Schöppe zugestimmt.