Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65569/03 (6456 Sb/03) mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der Cohnenhofstraße, der südlichen Grenze des Grundstücks Cohnenhofstraße 2, dem Langeler Damm, dem Hochwasserpumpwerk und dem Kuhlenweg in Köln-Merkenich/Langel —Arbeitstitel: "rhein-wohnen am strom"/Cohnenhof­straße in Köln-Merkenich/Langel— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.