Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein Querwaldein e.V., Scherfginstr. 48, 50937 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.