Zusatz: - vertagter TOP 9.2.9 vom 05.07.10

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 für das Gebiet eines circa 240 m tiefen Bereichs nördlich der Kapellenstraße, zwischen Johannishof, Kapellenstraße und Husarenstraße —Arbeitstitel: "Internationale Schule St. George's" in Köln-Rondorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.      den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66382/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.      den Bebauungsplan Nr. 66382/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Fraktion Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion und Herrn Bronisz zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Balint und Schöppe)