Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Alarichstraße (Flurstück 2436, Flur 34, Gemarkung 054972) in Köln-Deutz –Arbeitstitel: Alarichstraße – Parkhaus Eduardus Krankenhaus in Köln-Deutz– einzuleiten mit dem Ziel, ein Parkhaus festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen Grüne und Enthaltung Die Linke.
Alternative 2:
Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung Grüne und Die Linke.