Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Alarichstraße (Flurstück 2436, Flur 34, Gemarkung 054972) in Köln-Deutz –Arbeitstitel: Alarichstraße – Parkhaus Eduardus Krankenhaus in Köln-Deutz– einzuleiten mit dem Ziel, ein Parkhaus festzusetzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen Grüne und Enthaltung Die Linke.

 

 

Alternative 2:

Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung)

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung Grüne und Die Linke.