Sitzung: 02.09.2010 BV8/0010/2010
Zusatz: Die Vorlage wurde bereits mit Schreiben vom 02.07.2010 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk versandt.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1910/2009
Bezirksbürgermeister
Thiele lässt über den um Ziffer 3 ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach
§ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, südlich des
Hüttenwegs, westlich des Brück-Rather Steinwegs und nördlich der Bebauung an
der Rösrather Straße —Arbeitstitel:
"Rather
See" in Köln-Rath/Heumar— einzuleiten mit dem Ziel, eine Nutzung als Bade- und
Freizeitsee festzusetzen;
2. nimmt das städtebauliche
Planungskonzept des Vorhabenträgers (1 (Anlage 3, zwei Wasserskibahnen) (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.
3. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob
unter Berücksichtigung des Naturschutzes eine allgemein zugängliche
Wegeverbindung rund um den See geführt werden kann, die auch Blickbeziehungen
zum See zulässt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.