Zusatz: Die Vorlage wurde bereits mit Schreiben vom 02.07.2010 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk versandt.

Beschluss: geändert beschlossen

Bezirksbürgermeister Thiele lässt über den um Ziffer 3 ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, südlich des Hüttenwegs, westlich des Brück-Rather Steinwegs und nördlich der Bebauung an der Rösrather Straße —Arbeitstitel: "Rather See" in Köln-Rath/Heumar— einzuleiten mit dem Ziel, eine Nutzung als Bade- und Freizeitsee festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept des Vorhabenträgers (1 (Anlage 3, zwei Wasserskibahnen) (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.

3.       beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des Naturschutzes eine allgemein zugängliche Wegeverbindung rund um den See geführt werden kann, die auch Blickbeziehungen zum See zulässt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.