Sitzung: 02.09.2010 BV8/0010/2010
Zusatz: Die Vorlage wurde bereits mit Schreiben vom 18.08.2010 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk versandt.
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Vorlage: 3132/2010
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
Nr. 72439/06 für das Gebiet zwischen der südlichen Seite des
Langendahlweges, der westlichen Seite des Hardtgenbuscher Kirchweges, entlang
der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1600 nach Norden folgend bis
zur nördlichen Grenze des Flurstücks 57/17, weiter nach Osten entlang des
Flurstücks 1297, weiter an der westlichen und südlichen Grenze des Grundstücks
845 entlang, dann den rückwärtigen Grundstücksgrenzen nach Osten folgend bis
zur Parzelle 905, dann den im Bebauungsplan Nr. 72439/05 festgesetzten
öffentlichen Verkehrsfläche auf der westlichen Seite nach Norden folgend bis
zur Bruchsaler Straße, die nördliche Seite der Bruchsaler Straße begleitend,
nach Süden zurück entlang der östlichen Seite der Verkehrsfläche bis zur
Nordseite des Flurstücks 1036, dieser rückwärtigen Grundstücksgrenze nach Süden
folgend bis zur rückwärtigen Grenze der Parzelle 576 am Langendahlweg, der
Planstraße 1 nach Süden folgend, entsprechend der im rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 72439/05 festgesetzten Verkehrsfläche, mit einer
ergänzenden Kreisverkehrsfläche am Alten Deutzer Postweg —Arbeitstitel:
"Waldbadviertel Langendahlweg" in Köln-Ostheim— abgegebenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan Nr.
72439/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
abgelehnt.