Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung beschließen wir die Verwendung der bezirksorientierten Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NW in Höhe von 67.000 €.

 

 

Die Mittel werden wie folgt aufgeteilt:

 

konsumtiver Bereich

Teilergebnis-plan

Bezeichnung

Ansatz 2011

0604

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

32.200,00 EUR

0504

Soziale Hilfen

21.500,00 EUR

0301

Schulträgeraufgaben

0,00 EUR

0801

Sportförderung

8.200,00 EUR

0416

Kulturförderung

5.100,00 EUR

 

Gesamtsumme

67.000,00 EUR

 


 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des

 

Hauptausschusses

Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes

Die Bezirksvertretung genehmigt

gemäß § 36 Abs.5 Satz 2 i.V.m
§ 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW

Der Ausschuss genehmigt vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
nach § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW

 

vorstehende Dringlichkeitsent-

scheidung des Bezirksbürgermeisters

und eines Mitglieds der BV

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.