Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Sanierung des Lapidariums auf dem Gelände des jüdischen Friedhofs, Venloer Str. in Köln-Vogelsang einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG i.V.m. § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.