Beschluss:
Der Rat beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 13.06.1985
die als Anlage beigefügte Neufassung der „Richtlinie zur investiven Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit“.
Die Richtlinie tritt zum 01.01.2011 in Kraft.
Die Förderung der investiven Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe wird erstmals auf der Grundlage dieser Richtlinie zum Haushaltsjahr 2011, im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.