Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW genehmigt der Rat die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
1. Wir entsenden an Stelle von Herrn Dr. Norbert Walter-Borjans
a) Herrn Bernd Streitberger
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den
Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm
vorgeschlagene(n) Beamten/in oder Angestellten/in)
als Mitglied in den Aufsichtsrat der KölnKongress GmbH,
b) Herrn Bernd Streitberger
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den
Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm
vorgeschlagene(n) Beamten/in oder Angestellten/in)
als Mitglied in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH,
c) Herrn Bernd Streitberger
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den
Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm
vorgeschlagene(n) Beamten/in oder Angestellten/in)
als Mitglied in den Aufsichtsrat
der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und
Berufsförderung mbH.
2. Wir entsenden an Stelle von Herrn Dr. Norbert Walter-Borjans
Herrn Guido Kahlen
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den
Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm
vorgeschlagene(n) Beamten/in oder Angestellten/in)
als Stellvertreter von Herrn
Beigeordneten Bernd Streitberger in die Verbands-
versammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg.
3. Des Weiteren schlagen wir der Hauptversammlung der Häfen
und Güterverkehr Köln AG vor, an Stelle von Herrn Dr. Norbert Walter-Borjans
Herrn Bernd Streitberger
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den
Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm
vorgeschlagene(n) Beamten/in oder Angestellten/in)
in den Aufsichtsrat der Häfen und Güterverkehr Köln AG zu wählen.
4. Wir entsenden an Stelle von Frau Marlis Bredehorst
a) Frau Dr. Klein
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den
Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm
vorgeschlagene(n) Beamten/in oder Angestellten/in)
als Mitglied in den Aufsichtsrat der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG,
b) Frau Dr. Klein
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den
Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm
vorgeschlagene(n) Beamten/in oder Angestellten/in)
als Mitglied in den Aufsichtsrat
der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungs-
gesellschaft mbH
c) Frau Dr. Klein
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NW den
Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm
vorgeschlagene(n) Beamten/in oder Angestellten/in)
als Mitglied in den Aufsichtsrat der SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH.
5. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch
bis zu der Ratssitzung nach der
Neuwahl, in der die Mitglieder entsandt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem
Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder
Organ. Bei den vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt
Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.
Köln, den 17. August 2010
In Vertretung
gez. Guido Kahlen gez. Barbara Moritz
Stadtdirektor Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.