Beschluss:

 

Der Rat beschließt, auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW i. V. m. der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 für die Erneuerung der Severinstraße (Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Beleuchtung) im Abschnitt von An St. Katharinen bis Severinswall/Kartäuserwall zu verzichten und diese aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen.

Die hierdurch entstehenden Mindereinzahlungen in Höhe von 803.500 € führen zu einer entsprechenden Verschlechterung des Finanzplans im Jahr 2013 und sind zunächst durch die Veranschlagung zusätzlicher Kreditaufnahmen auszugleichen. Diese Veränderungen sind im Hpl.-Entwurf 2010/11 für das Jahr 2013 zu berücksichtigen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die der Stadt entgangenen Beiträge als Forderung in den Schadensersatzprozess gegenüber den Verursachern des Großschadensfalles Waidmarkt einzubringen.

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zugleich als Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.03.2010 (0552/2010) zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

__________

Anmerkungen:

Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit

4.1         Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "KAG-Beiträge Severinstraße"

AN/  0552/2010

 

behandelt.

 

Ratsmitglied Schultz nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.