Beschluss:
Der Rat beschließt, auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen
nach § 8 KAG NRW i. V. m. der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom
28.02.2005 für die Erneuerung der Severinstraße (Fahrbahn, Gehwege,
Parkflächen, Beleuchtung) im Abschnitt von An St. Katharinen bis
Severinswall/Kartäuserwall zu verzichten und diese aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu tragen.
Die hierdurch entstehenden Mindereinzahlungen in Höhe von 803.500 € führen
zu einer entsprechenden Verschlechterung des Finanzplans im Jahr 2013 und sind
zunächst durch die Veranschlagung zusätzlicher Kreditaufnahmen auszugleichen.
Diese Veränderungen sind im Hpl.-Entwurf 2010/11 für das Jahr 2013 zu
berücksichtigen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die der Stadt entgangenen
Beiträge als Forderung in den Schadensersatzprozess gegenüber den Verursachern
des Großschadensfalles Waidmarkt einzubringen.
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zugleich als Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.03.2010 (0552/2010) zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkungen:
Diese Angelegenheit wurde gemeinsam mit
4.1 Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "KAG-Beiträge Severinstraße"
AN/ 0552/2010
behandelt.
Ratsmitglied Schultz nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.