Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW genehmigt der Rat die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

Wir beschließen gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die Übertragung von 135.000 € von Maßnahme Nr.: 50-144 SBK zu vier gleichen Teilen auf die Maßnahmen Nrn.: 5620-208-211, Sanierung Kottenforststr. 1, 3, 4, 5 in 50969 Köln.

 

 

Köln, den 27.August 2010

 

gez. Jürgen Roters                                                                            gez. Winrich Granitzka

Oberbürgermeister                                                                           Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.