Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW genehmigt der Rat die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Wir beschließen gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die Übertragung von 135.000 € von Maßnahme Nr.: 50-144 SBK zu vier gleichen Teilen auf die Maßnahmen Nrn.: 5620-208-211, Sanierung Kottenforststr. 1, 3, 4, 5 in 50969 Köln.
Köln, den 27.August 2010
gez. Jürgen Roters gez. Winrich Granitzka
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.