Zusatz: Umgedruckt zur ursprünglich angesetzten Sitzung am 02.09.2010, TOP 14.1
Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Innenstadt.
Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 6644 Nb1-4/02 (67459/02) für das Gebiet Trankgasse, Bahnhofsvorplatz, Domprobst-Ketzer-Straße, Marzellenstraße, Eigelstein, Machabäerstraße, Domstraße, Brandenburger Straße, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 649 (Flur 28, Gemarkung Köln), Altenberger Straße, Johannisstraße, entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 262, 289 sowie 288 (Flur 29, Gemarkung Köln), Am alten Ufer, Servasgasse, Konrad-Adenauer-Ufer —Arbeitstitel: "Hauptbahnhof/Turiner Straße" in Köln-Altstadt/Nord— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.