Nachtrag: 09.09.2010
Sitzung: 13.09.2010 BUL/0005/2010
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3717/2010
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, entsprechend dem v. g. Beschluss der Bezirksvertretung die gesamte Terrassenkante gemäß der Stellungnahme des geologischen Dienstes aus dem Jahr 2009 als Naturdenkmal nach § 28 BNatSchG i.V.m. § 22 Abs. 3 BNatSchG und § 42 e Landschaftsgesetz (LG NW) zunächst für die Dauer von 2 Jahren einstweilig sicherzustellen und damit das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung einzuleiten. Die gesamte unter Schutz zu stellende Terrassenkante ist auf der als Anlage 2 beigefügten Karte ersichtlich.
Abstimmungsergebnis:
Bei 13 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig zugestimmt.