Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde allen Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits mit Schreiben vom 18.08.2010 zugesandt. Ich bitte, diese zur Sitzung bereitzuhalten.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1.         gemäß § 27c Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Landschaftsgesetz NRW) in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung über die zum Änderungsentwurf eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß dem Inhalt der Anlage 1,

2.         gemäß § 29 Abs. 1, in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW, in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung – in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung – die 9. Änderung des Landschaftsplans Köln gemäß dem Inhalt der Anlagen 2 und 3.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Schöppe (pro Köln)