Nachtrag: 10.09.2010

Zusatz: Der Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Lindenthal vom 20.09.2010 (Anlage 5) wurde umgedruckt und zugestellt. Die Anlage 6 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Beirates bei der ULB liegt als Tischvorlage vor.

Beschluss: geändert beschlossen

Die Ausschussvorsitzende stellt den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung, dem Beschlussvorschlag der BV Lindenthal zu folgen mit der Ergänzung im letzten Satz:
Ein Ausgleich außerhalb des Schutzgebietes auf der übrigen Bauplanfläche ist jedoch teilweise möglich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FPD-Fraktion.

 

 

Anschließend stellt sie den Beschlussvorschlag in Form des geänderten Beschlusses der BV Lindenthal zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt,

 

die Unterschutzstellung der gesamten Terrassenkante wie in der Legende der Anlage 2 schraffiert nach § 28 BNatSchG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 BNatSchG und § 42 e Landschaftsschutzgesetz zunächst für die Dauer von 2 Jahren einstweilig sicherzustellen und damit das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung einzuleiten.

 

Die in Anlage 2 eingezeichnete Fläche des Bodendenkmals (nach der Legende anders schraffiert) soll, wie vom Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege angeregt, als Fläche in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln eingetragen werden.

 

Das vom Investor geplante Haus Nr. 4 muss entfallen. Ein Ausgleich außerhalb des Schutzgebietes auf der übrigen Bauplanfläche ist jedoch möglich.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.