Nachtrag: 07.10.2010
Sitzung: 07.10.2010 Rat/0011/2010
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3196/2010
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der
CDU-Fraktion:
1.
Der
Beschlussvorschlag zu 2a) wird am Ende des ersten Absatzes durch folgende Sätze
ergänzt:
„Die
Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie der Tanz als 3. Sparte angemessen im
Opernquartier oder dessen unmittelbaren Umfeld berücksichtigt werden kann. Die
Planung für das Opernquartier nach der Variante V 6 bleibt davon unberührt.“
2.
Die
Punkte 2b) bis 2d) der Verwaltungsvorlage entfallen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.
II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen:
Anmerkung:
Ratsmitglied Granitzka beantragt im Namen der CDU-Fraktion und der
FDP-Fraktion für diese Beschlussfassung geheime Abstimmung.
Es werden 90 Stimmen abgegeben, davon
Enthaltungen: --
ungültig: --
Demnach sind 90 Stimmen zu Grunde zu legen.
Ja-Stimmen: 52
Nein-Stimmen: 38
Der Beschluss lautet demnach wie folgt:
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung (DS-Nr. 3196/2010) wird wie folgt ersetzt und
ergänzt:
Der
Rat nimmt die Machbarkeitsstudie von theapro München zur Kenntnis.
Der
Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit
der Planung des Projektes „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“. Grundlage
der Planung ist die Variante V 6 der Machbarkeitsstudie inklusive der
unterirdischen Neubauanteile unter dem kleinen Offenbachplatz.
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils alternativ auch die mögliche
Realisation von Kinderoper und/oder Studiobühne optional zu berücksichtigen und
zu planen.
Mit der Objekt- und Fachplanung sind die Planer zu beauftragen, die aus den
gemäß den Ratsbeschlüssen vom 20.05.2010 und 17.06.2010 durchzuführenden
VOF-Verfahren hervorgehen.
1.
Im Hinblick auf die angespannte Finanzsituation der Stadt beschließt der
Rat vor einer abschließenden Entscheidung über die Sanierung der Opernterrassen
mit Studiobühne und der Realisierung der Kinderoper im Untergeschoss des
Opernhauses mit Anbindung an das Foyer nachfolgende Prüfung, die ggf. in
Planungs- und Baubeschlüssen münden kann:
a.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, welche
Möglichkeiten es gibt, die kleine Bühne des Schauspielhauses (Studiobühne),
alternativ zu einer Unterbringung in den Opernterrassen, anderweitig zu
realisieren. Hierbei sind insbesondere die Möglichkeit einer Unterbringung der
kleinen Bühne im Probebühnenbereich des Schauspiel-/Opernensembles, die
Möglichkeit einer erweiterten Nutzung der Halle Kalk und die Möglichkeit einer
Kooperation mit einer bestehenden Spielstätte im Stadtgebiet zu prüfen.
Denkbare Unterbringungsalternativen sind sowohl aus theaterinhaltlicher Sicht
als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht priorisiert zu bewerten.
Notwendige Investitions- und Folgekosten sind jeweils darzustellen.
b.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, darzustellen und priorisiert
zu bewerten, welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die Opernterrassen
bestehen. Neben einer möglichen kulturellen Nutzung soll die Prüfung dabei
insbesondere auch Aussagen treffen zu den Möglichkeiten einer wirtschaftlichen
(rentierlichen) Nutzung des Gebäudes. Aspekte des Denkmalschutzes sollen ebenso
Beachtung finden, wie der Anspruch, den Bereich des Offenbachplatzes
städtebaulich aufzuwerten. Notwendige Investitions- und Folgekosten sind
jeweils darzustellen.
c.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und darzustellen,
welche Möglichkeiten es gibt, die Kinderoper, alternativ zu einer Unterbringung
im Untergeschoss des Opernhauses, anderweitig zu realisieren. Hierbei sind
insbesondere die Möglichkeit einer Unterbringung der Kinderoper in anderen
Räumlichkeiten der Oper und die Möglichkeit einer Kooperation mit einer
bestehenden Spielstätte im Stadtgebiet zu prüfen. Denkbare
Unterbringungsalternativen sind sowohl in kulturpolitischer Sicht als auch in
betriebswirtschaftlicher Hinsicht priorisiert zu bewerten. Notwendige
Investitions- und Folgekosten sind jeweils darzustellen.
d.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfungen unter Buchstaben a), b)
und c) schnellstmöglich vorzunehmen und dem Rat so zeitnah vorzulegen, dass
ohne zusätzlichen Zeitverzug auf Basis der Prüfergebnisse noch vor dem
Baubeschluss eine Entscheidung über die Realisierung der Module Kinderoper und
Studiobühne getroffen werden kann, die in den Baubeschluss über die Sanierung
des Opernensembles einfließt. Die Prüfergebnisse sollen jeweils modular
ausgewiesen werden und den Vergleich im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung
zur Planungsvariante ermöglichen.
Die Finanzierung der Prüfungen kann aus den noch vorhandenen Restmitteln zur
Umsetzung der Machbarkeitsstudie erfolgen.
2.
Ziffer 3 des Beschlussvorschlags bleibt erhalten.
3.
Ziffer 4 des Beschlussvorschlages wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Synergien für das Produktionszentrum
durch dauerhafte Kooperationen mit Dritten zu prüfen. In der nächsten Sitzung
des Unterausschusses Opernquartier ist über den Sachstand zu berichten.
4.
Ziffern 5 und 6 des Beschlussvorschlags bleiben erhalten.
5.
Ziffern 7 und 8
des Beschlussvorschlags werden wie folgt ersetzt:
Der Rat erwartet, dass die Verwaltung die bisher prognostizierten Kosten für
die Interimsunterbringung der Bühnen deutlich reduziert. Denkbare Ansatzpunkte
könnten hier u.a. eine verlängerte Nutzung der Bühnengebäude und
Interimsvermietung der angemieteten Ausweichstätten sowie Standardreduzierungen
bei der Ausstattung der Interimsspielstätten sein. Die Neukalkulation der
Interimskosten ist maßnahmenbezogen darzustellen. Die Interims-Aufwendungen
sind im Wirtschaftsplan der Bühnen zu berücksichtigen und aktualisiert
vorzulegen.
6.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln soll dem Rat
– zeitgleich zur Vorlage der Entwurfsplanung – Vorschläge unterbreiten, ob und
wie Ensembles der freien Musik- und Theaterszene die sanierten Bühnen mitnutzen
können.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept
zur Verbesserung der Kostendeckung durch die Bühnen zu erarbeiten. Dieses
Konzept soll einerseits die zukünftige Preisgestaltung in den sanierten Häusern
ausarbeiten, mit dem Ziel die Besucherinnen und Besucher der Bühnen, die von
den sanierten Häusern unmittelbar profitieren, an den Kosten des Bühnenbetriebs
stärker zu beteiligen als dies bisher geschieht. Andererseits sollen
Veranstaltungsformate und Aktionen während der Sanierungsphase entwickelt
werden, die das hohe bürgerschaftliche Engagement für die Bühnen der Stadt Köln
in den zurückliegenden Monaten im Sinne eines Fundraisings aufgreifen können,
um so die Sanierung auch in Zukunft zu einem breit getragenen Projekt der
Kulturstadt Köln zu machen. Eine Zusammenarbeit mit der Initiative „Mut zur
Kultur“ erscheint hier besonders wünschenswert und wird vom Rat der Stadt Köln
ausdrücklich angeregt.
III. Gesamtabstimmung:
Der
Rat nimmt die Machbarkeitsstudie von theapro München zur Kenntnis.
Der
Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit
der Planung des Projektes „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“. Grundlage
der Planung ist die Variante V 6 der Machbarkeitsstudie inklusive der
unterirdischen Neubauanteile unter dem kleinen Offenbachplatz.
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils alternativ auch die mögliche
Realisation von Kinderoper und/oder Studiobühne optional zu berücksichtigen und
zu planen.
Mit der Objekt- und Fachplanung sind die Planer zu beauftragen, die aus den
gemäß den Ratsbeschlüssen vom 20.05.2010 und 17.06.2010 durchzuführenden
VOF-Verfahren hervorgehen.
1.
Im Hinblick auf die angespannte Finanzsituation der Stadt beschließt der
Rat vor einer abschließenden Entscheidung über die Sanierung der Opernterrassen
mit Studiobühne und der Realisierung der Kinderoper im Untergeschoss des
Opernhauses mit Anbindung an das Foyer nachfolgende Prüfung, die ggf. in
Planungs- und Baubeschlüssen münden kann:
a. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, welche
Möglichkeiten es gibt, die kleine Bühne des Schauspielhauses (Studiobühne),
alternativ zu einer Unterbringung in den Opernterrassen, anderweitig zu
realisieren. Hierbei sind insbesondere die Möglichkeit einer Unterbringung der
kleinen Bühne im Probebühnenbereich des Schauspiel-/Opernensembles, die
Möglichkeit einer erweiterten Nutzung der Halle Kalk und die Möglichkeit einer
Kooperation mit einer bestehenden Spielstätte im Stadtgebiet zu prüfen.
Denkbare Unterbringungsalternativen sind sowohl aus theaterinhaltlicher Sicht
als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht priorisiert zu bewerten.
Notwendige Investitions- und Folgekosten sind jeweils darzustellen.
b.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, darzustellen und priorisiert
zu bewerten, welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die Opernterrassen
bestehen. Neben einer möglichen kulturellen Nutzung soll die Prüfung dabei
insbesondere auch Aussagen treffen zu den Möglichkeiten einer wirtschaftlichen
(rentierlichen) Nutzung des Gebäudes. Aspekte des Denkmalschutzes sollen ebenso
Beachtung finden, wie der Anspruch, den Bereich des Offenbachplatzes
städtebaulich aufzuwerten. Notwendige Investitions- und Folgekosten sind
jeweils darzustellen.
c.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und darzustellen,
welche Möglichkeiten es gibt, die Kinderoper, alternativ zu einer Unterbringung
im Untergeschoss des Opernhauses, anderweitig zu realisieren. Hierbei sind
insbesondere die Möglichkeit einer Unterbringung der Kinderoper in anderen
Räumlichkeiten der Oper und die Möglichkeit einer Kooperation mit einer
bestehenden Spielstätte im Stadtgebiet zu prüfen. Denkbare
Unterbringungsalternativen sind sowohl in kulturpolitischer Sicht als auch in betriebswirtschaftlicher
Hinsicht priorisiert zu bewerten. Notwendige Investitions- und Folgekosten sind
jeweils darzustellen.
d.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfungen unter Buchstaben a), b)
und c) schnellstmöglich vorzunehmen und dem Rat so zeitnah vorzulegen, dass
ohne zusätzlichen Zeitverzug auf Basis der Prüfergebnisse noch vor dem
Baubeschluss eine Entscheidung über die Realisierung der Module Kinderoper und
Studiobühne getroffen werden kann, die in den Baubeschluss über die Sanierung
des Opernensembles einfließt. Die Prüfergebnisse sollen jeweils modular
ausgewiesen werden und den Vergleich im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung
zur Planungsvariante ermöglichen.
Die Finanzierung der Prüfungen kann aus den noch vorhandenen Restmitteln zur Umsetzung
der Machbarkeitsstudie erfolgen.
2. Die Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen.
3.
Der Rat nimmt
weiter zur Kenntnis, dass die Realisierung aller Varianten des
Beschlussvorschlages die Sanierung und Optimierung des Orchesterproberaums
Stolberger Straße (geschätzte Kosten 2,3 Mio. Euro vorbehaltlich des
Ergebnisses einer mit Ratsbeschluss vom 20.5.2010 beauftragten
Machbarkeitstudie) sowie die Sanierung, Optimierung und Erweiterung des
Produktionszentrums Oskar-Jäger-Straße (geschätzte Kosten 9 Mio. €) notwendig
macht. Die
Verwaltung wird beauftragt, mögliche Synergien für das Produktionszentrum durch
dauerhafte Kooperationen mit Dritten zu prüfen. In der nächsten Sitzung des
Unterausschusses Opernquartier ist über den Sachstand zu berichten.
4. Bis zum Baubeschluss werden für die Maßnahmen Offenbachplatz Mittel in Höhe von ca. 11,5 Mio. € für Planung, Projektsteuerung und Projektleitung benötigt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahme vorfinanziert. Diese Kreditaufnahme wird als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme eingerechnet.
- Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung der Bauzeitzinsen und exklusive der Kosten der Interimslösungen erfolgt seitens der Bühnen über Kommunalkredite. Die Finanzierung der Maßnahme am Offenbachplatz führt – ungeachtet der Interimskosten – ab 2015 zu einer Zuschusserhöhung für die Bühnen der Stadt Köln.
6.
Der Rat erwartet,
dass die Verwaltung die bisher prognostizierten Kosten für die
Interimsunterbringung der Bühnen deutlich reduziert. Denkbare Ansatzpunkte
könnten hier u.a. eine verlängerte Nutzung der Bühnengebäude und Interimsvermietung
der angemieteten Ausweichstätten sowie Standardreduzierungen bei der
Ausstattung der Interimsspielstätten sein. Die Neukalkulation der
Interimskosten ist maßnahmenbezogen darzustellen. Die Interims-Aufwendungen
sind im Wirtschaftsplan der Bühnen zu berücksichtigen und aktualisiert
vorzulegen.
7.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln soll dem Rat
– zeitgleich zur Vorlage der Entwurfsplanung – Vorschläge unterbreiten, ob und
wie Ensembles der freien Musik- und Theaterszene die sanierten Bühnen mitnutzen
können.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept
zur Verbesserung der Kostendeckung durch die Bühnen zu erarbeiten. Dieses
Konzept soll einerseits die zukünftige Preisgestaltung in den sanierten Häusern
ausarbeiten, mit dem Ziel die Besucherinnen und Besucher der Bühnen, die von
den sanierten Häusern unmittelbar profitieren, an den Kosten des Bühnenbetriebs
stärker zu beteiligen als dies bisher geschieht. Andererseits sollen
Veranstaltungsformate und Aktionen während der Sanierungsphase entwickelt
werden, die das hohe bürgerschaftliche Engagement für die Bühnen der Stadt Köln
in den zurückliegenden Monaten im Sinne eines Fundraisings aufgreifen können,
um so die Sanierung auch in Zukunft zu einem breit getragenen Projekt der
Kulturstadt Köln zu machen. Eine Zusammenarbeit mit der Initiative „Mut zur
Kultur“ erscheint hier besonders wünschenswert und wird vom Rat der Stadt Köln
ausdrücklich angeregt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke.Köln sowie mit den Stimmen der
Ratsmitglieder Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Thor-Geir Zimmermann
(Deine Freunde) bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.
__________
Anmerkung:
- Die FDP-Fraktion erklärte ihren Änderungsantrag aus der Sitzung des
Unterausschusses Opernquartier für erledigt.
- Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen wurde in der Sitzung vorgelegt.
- Der Änderungsantrag der Fraktion pro Köln wurde von Ratsmitglied
Uckermann in der Sitzung vorgelegt.