Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

 

1.             Der Beschlussvorschlag zu 2a) wird am Ende des ersten Absatzes durch folgende Sätze ergänzt:

 

          „Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie der Tanz als 3. Sparte angemessen im Opernquartier oder dessen unmittelbaren Umfeld berücksichtigt werden kann. Die Planung für das Opernquartier nach der Variante V 6 bleibt davon unberührt.“

 

2.             Die Punkte 2b) bis 2d) der Verwaltungsvorlage entfallen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Anmerkung:

 

Ratsmitglied Granitzka beantragt im Namen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion für diese Beschlussfassung geheime Abstimmung.

 

Es werden 90 Stimmen abgegeben, davon

Enthaltungen: --

ungültig:            --

 

Demnach sind 90 Stimmen zu Grunde zu legen.

Ja-Stimmen:              52

Nein-Stimmen:          38

 

 

Der Beschluss lautet demnach wie folgt:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung (DS-Nr. 3196/2010) wird wie folgt ersetzt und ergänzt:

Der Rat nimmt die Machbarkeitsstudie von theapro München zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit der Planung des Projektes „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“. Grundlage der Planung ist die Variante V 6 der Machbarkeitsstudie inklusive der unterirdischen Neubauanteile unter dem kleinen Offenbachplatz.

Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils alternativ auch die mögliche Realisation von Kinderoper und/oder Studiobühne optional zu berücksichtigen und zu planen.

Mit der Objekt- und Fachplanung sind die Planer zu beauftragen, die aus den gemäß den Ratsbeschlüssen vom 20.05.2010 und 17.06.2010 durchzuführenden VOF-Verfahren hervorgehen.

1.        Im Hinblick auf die angespannte Finanzsituation der Stadt beschließt der Rat vor einer abschließenden Entscheidung über die Sanierung der Opernterrassen mit Studiobühne und der Realisierung der Kinderoper im Untergeschoss des Opernhauses mit Anbindung an das Foyer nachfolgende Prüfung, die ggf. in Planungs- und Baubeschlüssen münden kann:

a.      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, welche Möglichkeiten es gibt, die kleine Bühne des Schauspielhauses (Studiobühne), alternativ zu einer Unterbringung in den Opernterrassen, anderweitig zu realisieren. Hierbei sind insbesondere die Möglichkeit einer Unterbringung der kleinen Bühne im Probebühnenbereich des Schauspiel-/Opernensembles, die Möglichkeit einer erweiterten Nutzung der Halle Kalk und die Möglichkeit einer Kooperation mit einer bestehenden Spielstätte im Stadtgebiet zu prüfen. Denkbare Unterbringungsalternativen sind sowohl aus theaterinhaltlicher Sicht als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht priorisiert zu bewerten. Notwendige Investitions- und Folgekosten sind jeweils darzustellen.

b.      Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, darzustellen und priorisiert zu bewerten, welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die Opernterrassen bestehen. Neben einer möglichen kulturellen Nutzung soll die Prüfung dabei insbesondere auch Aussagen treffen zu den Möglichkeiten einer wirtschaftlichen (rentierlichen) Nutzung des Gebäudes. Aspekte des Denkmalschutzes sollen ebenso Beachtung finden, wie der Anspruch, den Bereich des Offenbachplatzes städtebaulich aufzuwerten. Notwendige Investitions- und Folgekosten sind jeweils darzustellen.

c.      Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und darzustellen, welche Möglichkeiten es gibt, die Kinderoper, alternativ zu einer Unterbringung im Untergeschoss des Opernhauses, anderweitig zu realisieren. Hierbei sind insbesondere die Möglichkeit einer Unterbringung der Kinderoper in anderen Räumlichkeiten der Oper und die Möglichkeit einer Kooperation mit einer bestehenden Spielstätte im Stadtgebiet zu prüfen. Denkbare Unterbringungsalternativen sind sowohl in kulturpolitischer Sicht als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht priorisiert zu bewerten. Notwendige Investitions- und Folgekosten sind jeweils darzustellen.

d.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfungen unter Buchstaben a), b) und c) schnellstmöglich vorzunehmen und dem Rat so zeitnah vorzulegen, dass ohne zusätzlichen Zeitverzug auf Basis der Prüfergebnisse noch vor dem Baubeschluss eine Entscheidung über die Realisierung der Module Kinderoper und Studiobühne getroffen werden kann, die in den Baubeschluss über die Sanierung des Opernensembles einfließt. Die Prüfergebnisse sollen jeweils modular ausgewiesen werden und den Vergleich im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung zur Planungsvariante ermöglichen. 
Die Finanzierung der Prüfungen kann aus den noch vorhandenen Restmitteln zur Umsetzung der Machbarkeitsstudie erfolgen.

2.        Ziffer 3 des Beschlussvorschlags bleibt erhalten.

3.        Ziffer 4 des Beschlussvorschlages wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Synergien für das Produktionszentrum durch dauerhafte Kooperationen mit Dritten zu prüfen. In der nächsten Sitzung des Unterausschusses Opernquartier ist über den Sachstand zu berichten.

4.        Ziffern 5 und 6 des Beschlussvorschlags bleiben erhalten.

5.        Ziffern 7 und 8 des Beschlussvorschlags werden wie folgt ersetzt:
Der Rat erwartet, dass die Verwaltung die bisher prognostizierten Kosten für die Interimsunterbringung der Bühnen deutlich reduziert. Denkbare Ansatzpunkte könnten hier u.a. eine verlängerte Nutzung der Bühnengebäude und Interimsvermietung der angemieteten Ausweichstätten sowie Standardreduzierungen bei der Ausstattung der Interimsspielstätten sein. Die Neukalkulation der Interimskosten ist maßnahmenbezogen darzustellen. Die Interims-Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan der Bühnen zu berücksichtigen und aktualisiert vorzulegen.

6.        Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln soll dem Rat – zeitgleich zur Vorlage der Entwurfsplanung – Vorschläge unterbreiten, ob und wie Ensembles der freien Musik- und Theaterszene die sanierten Bühnen mitnutzen können. 

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Kostendeckung durch die Bühnen zu erarbeiten. Dieses Konzept soll einerseits die zukünftige Preisgestaltung in den sanierten Häusern ausarbeiten, mit dem Ziel die Besucherinnen und Besucher der Bühnen, die von den sanierten Häusern unmittelbar profitieren, an den Kosten des Bühnenbetriebs stärker zu beteiligen als dies bisher geschieht. Andererseits sollen Veranstaltungsformate und Aktionen während der Sanierungsphase entwickelt werden, die das hohe bürgerschaftliche Engagement für die Bühnen der Stadt Köln in den zurückliegenden Monaten im Sinne eines Fundraisings aufgreifen können, um so die Sanierung auch in Zukunft zu einem breit getragenen Projekt der Kulturstadt Köln zu machen. Eine Zusammenarbeit mit der Initiative „Mut zur Kultur“ erscheint hier besonders wünschenswert und wird vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich angeregt.

 

 

III. Gesamtabstimmung:

 

Der Rat nimmt die Machbarkeitsstudie von theapro München zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit der Planung des Projektes „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“. Grundlage der Planung ist die Variante V 6 der Machbarkeitsstudie inklusive der unterirdischen Neubauanteile unter dem kleinen Offenbachplatz.

Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils alternativ auch die mögliche Realisation von Kinderoper und/oder Studiobühne optional zu berücksichtigen und zu planen.

Mit der Objekt- und Fachplanung sind die Planer zu beauftragen, die aus den gemäß den Ratsbeschlüssen vom 20.05.2010 und 17.06.2010 durchzuführenden VOF-Verfahren hervorgehen.

1.        Im Hinblick auf die angespannte Finanzsituation der Stadt beschließt der Rat vor einer abschließenden Entscheidung über die Sanierung der Opernterrassen mit Studiobühne und der Realisierung der Kinderoper im Untergeschoss des Opernhauses mit Anbindung an das Foyer nachfolgende Prüfung, die ggf. in Planungs- und Baubeschlüssen münden kann:

a.  Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und darzustellen, welche Möglichkeiten es gibt, die kleine Bühne des Schauspielhauses (Studiobühne), alternativ zu einer Unterbringung in den Opernterrassen, anderweitig zu realisieren. Hierbei sind insbesondere die Möglichkeit einer Unterbringung der kleinen Bühne im Probebühnenbereich des Schauspiel-/Opernensembles, die Möglichkeit einer erweiterten Nutzung der Halle Kalk und die Möglichkeit einer Kooperation mit einer bestehenden Spielstätte im Stadtgebiet zu prüfen. Denkbare Unterbringungsalternativen sind sowohl aus theaterinhaltlicher Sicht als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht priorisiert zu bewerten. Notwendige Investitions- und Folgekosten sind jeweils darzustellen.

b.    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, darzustellen und priorisiert zu bewerten, welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die Opernterrassen bestehen. Neben einer möglichen kulturellen Nutzung soll die Prüfung dabei insbesondere auch Aussagen treffen zu den Möglichkeiten einer wirtschaftlichen (rentierlichen) Nutzung des Gebäudes. Aspekte des Denkmalschutzes sollen ebenso Beachtung finden, wie der Anspruch, den Bereich des Offenbachplatzes städtebaulich aufzuwerten. Notwendige Investitions- und Folgekosten sind jeweils darzustellen.

c.    Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und darzustellen, welche Möglichkeiten es gibt, die Kinderoper, alternativ zu einer Unterbringung im Untergeschoss des Opernhauses, anderweitig zu realisieren. Hierbei sind insbesondere die Möglichkeit einer Unterbringung der Kinderoper in anderen Räumlichkeiten der Oper und die Möglichkeit einer Kooperation mit einer bestehenden Spielstätte im Stadtgebiet zu prüfen. Denkbare Unterbringungsalternativen sind sowohl in kulturpolitischer Sicht als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht priorisiert zu bewerten. Notwendige Investitions- und Folgekosten sind jeweils darzustellen.

d.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfungen unter Buchstaben a), b) und c) schnellstmöglich vorzunehmen und dem Rat so zeitnah vorzulegen, dass ohne zusätzlichen Zeitverzug auf Basis der Prüfergebnisse noch vor dem Baubeschluss eine Entscheidung über die Realisierung der Module Kinderoper und Studiobühne getroffen werden kann, die in den Baubeschluss über die Sanierung des Opernensembles einfließt. Die Prüfergebnisse sollen jeweils modular ausgewiesen werden und den Vergleich im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung zur Planungsvariante ermöglichen. 
Die Finanzierung der Prüfungen kann aus den noch vorhandenen Restmitteln zur Umsetzung der Machbarkeitsstudie erfolgen.

2.        Die Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen.

 

3.        Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Realisierung aller Varianten des Beschlussvorschlages die Sanierung und Optimierung des Orchesterproberaums Stolberger Straße (geschätzte Kosten 2,3 Mio. Euro vorbehaltlich des Ergebnisses einer mit Ratsbeschluss vom 20.5.2010 beauftragten Machbarkeitstudie) sowie die Sanierung, Optimierung und Erweiterung des Produktionszentrums Oskar-Jäger-Straße (geschätzte Kosten 9 Mio. €) notwendig macht. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Synergien für das Produktionszentrum durch dauerhafte Kooperationen mit Dritten zu prüfen. In der nächsten Sitzung des Unterausschusses Opernquartier ist über den Sachstand zu berichten.

4.        Bis zum Baubeschluss werden für die Maßnahmen Offenbachplatz Mittel in Höhe von ca. 11,5 Mio. € für Planung, Projektsteuerung und Projektleitung benötigt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahme vorfinanziert. Diese Kreditaufnahme wird als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme eingerechnet.

 

  1. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung der Bauzeitzinsen und exklusive der Kosten der Interimslösungen erfolgt seitens der Bühnen über Kommunalkredite. Die Finanzierung der Maßnahme am Offenbachplatz führt – ungeachtet der Interimskosten – ab 2015 zu einer Zuschusserhöhung für die Bühnen der Stadt Köln.

 

6.        Der Rat erwartet, dass die Verwaltung die bisher prognostizierten Kosten für die Interimsunterbringung der Bühnen deutlich reduziert. Denkbare Ansatzpunkte könnten hier u.a. eine verlängerte Nutzung der Bühnengebäude und Interimsvermietung der angemieteten Ausweichstätten sowie Standardreduzierungen bei der Ausstattung der Interimsspielstätten sein. Die Neukalkulation der Interimskosten ist maßnahmenbezogen darzustellen. Die Interims-Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan der Bühnen zu berücksichtigen und aktualisiert vorzulegen.

7.        Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln soll dem Rat – zeitgleich zur Vorlage der Entwurfsplanung – Vorschläge unterbreiten, ob und wie Ensembles der freien Musik- und Theaterszene die sanierten Bühnen mitnutzen können. 

8.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Kostendeckung durch die Bühnen zu erarbeiten. Dieses Konzept soll einerseits die zukünftige Preisgestaltung in den sanierten Häusern ausarbeiten, mit dem Ziel die Besucherinnen und Besucher der Bühnen, die von den sanierten Häusern unmittelbar profitieren, an den Kosten des Bühnenbetriebs stärker zu beteiligen als dies bisher geschieht. Andererseits sollen Veranstaltungsformate und Aktionen während der Sanierungsphase entwickelt werden, die das hohe bürgerschaftliche Engagement für die Bühnen der Stadt Köln in den zurückliegenden Monaten im Sinne eines Fundraisings aufgreifen können, um so die Sanierung auch in Zukunft zu einem breit getragenen Projekt der Kulturstadt Köln zu machen. Eine Zusammenarbeit mit der Initiative „Mut zur Kultur“ erscheint hier besonders wünschenswert und wird vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich angeregt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke.Köln sowie mit den Stimmen der Ratsmitglieder Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) und Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.

 

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Anmerkung:

 

- Die FDP-Fraktion erklärte ihren Änderungsantrag aus der Sitzung des Unterausschusses Opernquartier für erledigt.

 

- Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Sitzung vorgelegt.

 

- Der Änderungsantrag der Fraktion pro Köln wurde von Ratsmitglied Uckermann in der Sitzung vorgelegt.