Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa 15 800 m² große Grundstück, Gemarkung Rath, Flur 77, nördlich der Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich der Straßenrandbebauung Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen Fläche An der Leichten Hecke und westlich des Fichtenforstes (Flur 77, Flurstücke 979/182, 978/182, 182/2, 182/1, 237/133, 236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und teilweise 129/2, 358/129) —Ar­beits­ti­tel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar— aufzustellen mit dem Ziel, "Allgemeines Wohngebiet" festzusetzen;

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/
Heumar
— zur Kenntnis;

3.      beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 mit der Planung auf der Grundlage des Planungskonzeptes Vorschlag 1 (Anlage 3).

Alternative 2: Planung auf Grundlage des Planungskonzeptes Vorschlag 3 in Anlage 5


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion pro Köln gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion.