Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.        Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch wobei die Bezirksvertretung regelmäßig und zeitnah zu informieren ist.

2.        Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.

3.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen sie geplanten Maßnahmen nicht zu Lasten anderer Stadtteile im Bezirk vorgenommen werden. Wirtschaftsbetriebe vor Ort sollen aktiv in die Problemlösungen mit einbezogen werden. Gleichzeitig soll eine Offenheit für ergänzende Lösungsansätze angestrebt werden.

4.        Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen