Zusatz: Die Vorlage wurde bereits mit Schreiben vom 18.10.2010 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk versandt.

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung vertagt die Entscheidung über das Offenhalten von Verkaufsstellen hinsichtlich des Nikolausfestes am 04.12.2011 in Kalk und empfiehlt dem Rat unter Berücksichtigung dieser Vertagung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten für das Jahr 2011.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung des Einzelvertreters Fischer (Die Linke.) zugestimmt.