Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 2 beigefügten Wirtschaftsplan 2011
gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu: „Aktivitäten
der StEB, die Mehrausgaben im städtischen Haushalt zur Folge haben, sind
zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzustimmen,
damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen
Ausgaben des städtischen Haushaltes gesonderte Entscheidungen des Rates der
Stadt Köln einholen kann.“
Gleichzeitig nimmt der Rat den aktualisierten Tilgungsplan des Trägerdarlehens ab 01.01.2011, der als Anlage 3 beigefügt ist, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme der FDP-Fraktion