Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters
Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk vom 26.03.2010 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG versehene
Jahresabschluss zum 31.08.2009 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.09.2008
bis 31.08.2009 festgestellt.
2.
Der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr vom 01.09.2008
bis zum 31.08.2009 in Höhe von EUR
778.858,73, der sich aus dem Jahresüberschuss 2008/2009 in Höhe von EUR
321.254,16 nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag von EUR 1.104.799,89 sowie
Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 4.687,00 ergibt, wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
3.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt