Beschluss:
1.
Der Rat
stellt gemäß § 5 Abs. 1 c der Betriebssatzung der Stadt Köln für das
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud in Verbindung mit § 26 Abs.2
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) die
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 27.08.2010 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm.
Hans M. Klein + Partner, Köln, versehene Eröffnungsbilanz zum 01.07.2008 fest.
2.
Des
Weiteren stellt der Rat gemäß § 5 Abs. 1 c der Betriebssatzung der Stadt Köln
für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud in Verbindung mit § 26
Abs.2 EigVO NRW den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 27.08.2010 der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Hans M. Klein + Partner, Köln,
versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2008 sowie den Lagebericht für das
Rumpfwirtschaftsjahr 01.07.2008 bis 31.08.2008 fest.
3.
Der
Überschuss des Rumpfwirtschaftsjahres vom 01.07.2008 bis zum 31.12.2008 in Höhe
von EUR 166.304,45 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4.
Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
5.
Dem
Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.
6.
Der
Bericht zur Ausgliederung von Vermögen und Schulden aus dem Haushalt der Stadt
Köln in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum &
Fondation Corboud zum 01.07.2008 gemäß § 9 Abs.1 EigVO NRW
(Ausgliederungsbericht) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.