Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln

 

  • nimmt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis,

 

  • stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben – Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 3) zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme der FDP-Fraktion