Beschluss:

 

(Analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Kalk mit Ergänzung zu Punkt 3)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

  1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa 15 800 m² große Grundstück, Gemarkung Rath, Flur 77, nördlich der Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich der Straßenrandbebauung Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen Fläche An der Leichten Hecke und westlich des Fichtenforstes (Flur 77, Flurstücke 979/182, 978/182, 182/2, 182/1, 237/133, 236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und teilweise 129/2, 358/129) —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/Heumar— aufzustellen mit dem Ziel, "Allgemeines Wohngebiet" festzusetzen;
  2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in Köln-Rath/ Heumar— zur Kenntnis;
  3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 mit der Planung auf der Grundlage des Planungskonzeptes Vorschlag 1 bis 3 (Anlagen 3 bis 5) mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:

-          Am nördlichen Rand des Plangebietes wird östlich anschließend an die Erschließungsstraße zusätzlich ein Fuß- und Radweg angelegt, der an dieser Stelle Sichtbeziehungen in den bestehenden Freiraum zwischen Rath und Brück zulässt und der anschließend in östlicher Richtung über das Plangebiet hinaus bis zur Lützerathstraße fortgeführt werden soll. Mit diesem Fuß- und Radweg wird eine attraktive Wegeverbindung zwischen dem Königsforst und dem Rather Kirchweg weitgehend abseits befahrener Straßen geschaffen. Damit wird die Naherholungsfunktion gestärkt.

-          Aufgrund der zu erwartenden höheren Frequentierung des Rather Kirchweges infolge der Bebauung ist im Bereich der Einmündung des Rather Kirchwegs auf die Lützerathstraße eine adäquate Querungshilfe über den Rather Kirchweg zu schaffen.

 

  1. stellt fest, dass eine darüber hinausgehende Bebauung des bestehenden Freiraumes zwischen Rath/Heumar und Brück dauerhaft ausgeschlossen ist.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.