Sitzung: 09.12.2010 STA/0014/2010
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4125/2010
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich betreffend die Grundstücke beiderseits der Frankfurter Straße von der Bahnunterführung bis zur Stadtbahnlinie 3 sowie die Grundstücke beiderseits der Alte Wipperfürther Straße von Frankfurter Straße bis Malteserstraße und die Grundstücke auf der östlichen Seite der Alte Wipperfürther Straße bis zur Herler Straße, einschließlich die Grundstücke Herler Straße 32, 34, 45, 47 und Kniprodestraße 2 in Köln-Buchheim –Arbeitstitel: "Zentrum Buchheim" in Köln-Buchheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.