Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Buchheimer Straße von der Mülheimer Freiheit bis zum Clevischer Ring und im Gebiet zwischen Mülheimer Freiheit, Altstraße, westliche Grundstücke Wallstraße, Neustraße, Wallstraße, südlich der Ratsstraße, südlich der Gymnasiumstraße, Adamstraße, südlich der Julius-Bau-Straße und Clevischer Ring in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Buchheimer Straße" in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.