Nachtrag: 16.11.2010
Sitzung: 18.11.2010 BV1/0011/2010
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4596/2010
Herr Mevenkamp bittet
die Verwaltung, noch einmal zu prüfen, ob die Zufahrt über die Johannisstraße
und die Ausfahrt über die Altenberger Straße erfolgen kann.
Herr Löwisch merkt an
, dass die Einrichtung eines Einzelhandelsgeschäftes große Konkurrenz für die
Geschäfte am Eigelstein bedeutet.
Herr Gellissen teilt
aus dem Stadtentwicklungsausschuss (STEA) mit, dass vor 2 – 3 Wochen ein
Gespräch zwischen den im STEA vertretenen Fraktionen, den Interessenvertretern
aus dem Kunibertsviertel und Herrn Streitberger stattgefunden hat. Kritisch
gesehen wurde dabei auch die Zufahrtsregelung, die Anzahl der vorgesehenen
Wohneinheiten und die Abstaffelung der Gebäude. Dies wird noch von der
Verwaltung geprüft, ebenso wie die Möglichkeit, die Dachbegrünung von 20 % auf
25 % zu erhöhen.
Auf eine Frage von Herrn
Reiferscheid antwortet Herr Gellissen, dass der Bebauungsplan mit den zu
prüfenden Ergänzungen der Bezirksvertretung Innenstadt erneut zum
Satzungsbeschluss vorgelelgt. Wird.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 67457/08 mit gestalterischen Festsetzungen für die Flurstücke 455, 456, 457, 464, 559, 569, 570 und 597 (alle Gemarkung Köln, Flur 28) sowie Teilflächen der Altenberger Straße, des Breslauer Platzes und des Raiffeisenecks in Köln-Altstadt/Nord —Arbeitstitel: Altenberger Straße/Breslauer Platz in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen