Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Kalk. Wird auf Wiedervorlage verzichtet? Falls ja, dann abschließender Beschluss.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 70459/06 für das Gebiet zwischen der Istanbulstraße im Norden, der privaten Grünfläche im Osten, den nördlichen Flurstücksgrenzen 177 und 179, Gemarkung Kalk, Flur 19, im Süden und dem Sondergebiet "Baumarkt und Gartencenter" im Westen in Köln-Kalk —Ar­beits­titel: "Music Store Kunftstraße" in Köln-Kalk— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet bei Zustimmung der Bezirksvertretung Kalk auf den 2. Durchgang der Beschlussvorlage.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.