Nachtrag: 24.11.2010

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss AVR/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2011 (Anlage 1) fest.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2011 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von

 

9,01 % für Beihilfen Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 8,72 %)

0,08 % für Pflegeversicherung Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 0,07 %)

0,12 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,13 %)

 

der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)

 

und einem Gesamtbetrag von 20.543.776 Euro (Vorjahr 19.497.700 Euro) für Beihilfen an Versorgungsempfänger/Versorgungsempfängerinnen.

 

Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt