Nachtrag: 24.11.2010
Sitzung: 06.12.2010 AVR/0010/2010
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4788/2010
Beschluss:
Der Ausschuss
AVR/Vergabe/Internationales empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden
Beschlussvorschlages:
Der Rat stellt gemäß § 15 der
Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4
GO NRW den Wirtschaftsplan 2011 (Anlage 1) fest.
Gleichzeitig
beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2011 die Finanzierung mit einem
Umlagesatz von
9,01 % für Beihilfen
Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 8,72 %)
0,08 % für Pflegeversicherung
Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 0,07 %)
0,12 % für Beihilfen
Beschäftigte (Vorjahr 0,13 %)
der Dienstbezüge (ohne
Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung,
Jahressonderzahlung)
und einem Gesamtbetrag von 20.543.776
Euro (Vorjahr 19.497.700 Euro) für Beihilfen an
Versorgungsempfänger/Versorgungsempfängerinnen.
Die Beihilfekasse wird
ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum
Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zugestimmt