§         Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den gemeinsamen, von Herrn Dr. Albach mündlich ergänzten, Zusatzantrag abstimmen:

Mündlich ergänzter Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

5.      beauftragt die Verwaltung, im Verfahren Möglichkeiten aktiver Schallschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu prüfen und den Gremien entsprechende Verbesserungsvorschläge inklusive der zu erwartenden Kosten und Kostenverteilung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

§         Anschließend lässt sie über den so ergänzten Beschlusstext abstimmen:

Ergänzter Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.         nimmt die Ergebnisse eines für das zwischen der Cimbernstraße im Norden, der Steinstraße im Osten und der Hohenstaufenstraße im Süden und Westen in Köln-Porz-Gremberghoven gelegenen Gebietes (Anlage 1) durchgeführten kompakten Gutachterverfahrens zur Kenntnis (Anlagen 2 - 8);

2.         empfiehlt der Verwaltung, den Investor zu beauftragen, das Konzept, das den ersten Rang zuerkannt bekommen hat (Anlage 3), entsprechend den Hinweisen des Preisgerichtes überarbeiten zu lassen;

3.         beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das zwischen der Cimbernstraße im Norden, der Steinstraße im Osten und der Hohenstaufenstraße im Süden und Westen in Köln-Porz-Gremberghoven gelegene Gebiet ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hohenstaufenstraße/Steinstraße in Köln-Porz-Gremberghoven– einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau, einer Kindertagesstätte sowie eines Regenrückhaltebeckens zu schaffen

4.         und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfskonzeptes (siehe 2) nach Modell 2 (Versammlung).

5.         beauftragt die Verwaltung, im Verfahren Möglichkeiten aktiver Schallschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu prüfen und den Gremien entsprechende Verbesserungsvorschläge inklusive der zu erwartenden Kosten und Kostenverteilung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.