Beschluss:
- Der
Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW in Verbindung mit § 25 Abs. 1
und 4 die Errichtung der dreizügigen Gemeinschaftsschulen
Ferdinandstraße 43, 51063 Köln - Mülheim
Rochusstraße147, 50827 Köln - Bickendorf
Wuppertaler Straße 19, 51067 Köln - Buchheim
zum 01.08.2011, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, als Schulversuch. Die Gemeinschaftsschulen werden gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschulen geführt.
- Der
Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich, dass die pädagogischen Konzepte
der drei unter Nr. 1 genannten Schulen ein inklusives Bildungsangebot
vorsehen
- Der
Rat beauftragt die Verwaltung, dem Ministerium für Schule und
Weiterbildung NRW - über die Bezirksregierung Köln – fristgerecht bis zum
31.12.2010 einen Antrag zur Genehmigung der Gemeinschaftsschulen einzureichen.
- Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gemeinschaftsschule Rochusstraße ab dem Schuljahr 2012/13 an den beiden Teilstandorten Rochusstraße 147 und Borsigstraße 13 (ehem. Hauptschultrakt) geführt wird.
- Der
Rat beschließt unter dem Vorbehalt der durch das Ministerium für Schule
und Weiterbildung NRW erteilten Genehmigungen zur Errichtung der unter Nr.
1 genannten Gemeinschaftsschulen die Schließung der Hauptschulen
Rochusstraße147, 50827 Köln - Bickendorf (Montessori-Hauptschule) und
Ferdinandstraße 43, 51063 Köln - Mülheim (Montessori-Hauptschule) gem. §
81 Abs. 2 SchulG NRW zum 31.07.2011. Die Schulen laufen aus.
- Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen
Finanzmittel für den Betrieb der neuen Gemeinschaftsschulen -
vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2010/2011 - gemäß den
Ausführungen in der Begründung in den entsprechenden Haushaltsjahren
bereitzustellen
Die im Hj. 2011 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 4.905,93 € werden im Rahmen des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2012 = 14.321,24 €, Hj. 2013 = 21.213,70 €, Hj. 2014 = 28.728,97, Hj. 2015 = 36.860,62 €, Hj. 2016 = 45.000,74 €, ab Hj. 2017 = 48.301,04 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.
Der erhöhte Bedarf im Mietbudget des Schulverwaltungsamtes (Hj. 2016 = 90.500 €, ab Hj. 2017 = 217.000 €) wird im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitgestellt.
Darüber hinaus genehmigt der Rat der Stadt Köln, das die zur Beschaffung der erforderlichen Einrichtung erforderlichen Mittel (80.000 €) zum Hj. 2016 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitgestellt werden. Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt aus Mitteln der Bildungspauschale.
- Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung einer Stelle Schulsekretär/in in der VGr.VIb BAT (EG 6TVöD). Da die Einrichtung von Stellenanteilen vor dem Inkrafttreten des Stellenplanes 2012 notwendig ist, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.
- Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion