Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 4 die Errichtung der dreizügigen Gemeinschaftsschulen
    Ferdinandstraße 43, 51063 Köln - Mülheim
    Rochusstraße147, 50827 Köln - Bickendorf
    Wuppertaler Straße 19, 51067 Köln - Buchheim
    zum 01.08.2011, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, als Schulversuch. Die Gemeinschaftsschulen werden gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschulen geführt.

  2. Der Rat der Stadt Köln begrüßt ausdrücklich, dass die pädagogischen Konzepte der drei unter Nr. 1 genannten Schulen ein inklusives Bildungsangebot vorsehen

  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW - über die Bezirksregierung Köln – fristgerecht bis zum 31.12.2010 einen Antrag zur Genehmigung der Gemeinschaftsschulen einzureichen.

  4. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gemeinschaftsschule Rochusstraße ab dem Schuljahr 2012/13 an den beiden Teilstandorten Rochusstraße 147 und Borsigstraße 13 (ehem. Hauptschultrakt) geführt wird.

 

  1. Der Rat beschließt unter dem Vorbehalt der durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW erteilten Genehmigungen zur Errichtung der unter Nr. 1 genannten Gemeinschaftsschulen die Schließung der Hauptschulen Rochusstraße147, 50827 Köln - Bickendorf (Montessori-Hauptschule) und Ferdinandstraße 43, 51063 Köln - Mülheim (Montessori-Hauptschule) gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW zum 31.07.2011. Die Schulen laufen aus.

  2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel für den Betrieb der neuen Gemeinschaftsschulen - vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2010/2011 - gemäß den Ausführungen in der Begründung in den entsprechenden Haushaltsjahren bereitzustellen

    Die im Hj. 2011 entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 4.905,93 € werden im Rahmen des Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bereitgestellt. Die in den Folgejahren zusätzlich entstehenden Personalkosten (Hj. 2012 = 14.321,24 €, Hj. 2013 = 21.213,70 €, Hj. 2014 = 28.728,97, Hj. 2015 = 36.860,62 €, Hj. 2016 = 45.000,74 €, ab Hj. 2017 = 48.301,04 €) sind bei der Veranschlagung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.

    Der erhöhte Bedarf im Mietbudget des Schulverwaltungsamtes (Hj. 2016 = 90.500 €, ab Hj. 2017 = 217.000 €) wird im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitgestellt.

    Darüber hinaus genehmigt der Rat der Stadt Köln, das die zur Beschaffung der erforderlichen Einrichtung erforderlichen Mittel (80.000 €) zum Hj. 2016 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitgestellt werden. Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt aus Mitteln der Bildungspauschale.

 

  1. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2012 die Zusetzung einer Stelle Schulsekretär/in in der VGr.VIb BAT (EG 6TVöD). Da die Einrichtung von Stellenanteilen vor dem Inkrafttreten des Stellenplanes 2012 notwendig ist, werden verwaltungsinterne Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion