Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG):
- Die
Katholische Grundschule Palmstraße 1, 50672 Köln, wird zum 31.07.2011
aufgelöst.
- Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.