Nachtrag: 07.12.2010

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Beschluss (vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch den Sozialausschuss):

1.    Die Stadt Köln wird zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit der Agentur für Arbeit Köln zum 01.01.2011 eine gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Sinne des § 44b SGB II bilden.

2.    Der Rat der Stadt Köln erwartet, dass bei der künftigen Aufgabenwahrnehmung weiterhin die regionale Bedarfssituation berücksichtigt wird. Zur Verbesserung der Integration des zu betreuenden Personenkreises soll das Jobcenter unter Berücksichtigung des Vergaberechts die vorhandenen Trägerstrukturen und die enge Verzahnung mit dem Kölner Hilfesystem nutzen.

3.    Der Rat der Stadt Köln beschließt die Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit Köln in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt