Nachtrag: 07.12.2010
Sitzung: 13.12.2010 FA/0011/2010
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Vorlage: 4870/2010
Beschluss (vorbehaltlich
einer Beschlussfassung durch den Sozialausschuss):
1.
Die Stadt Köln
wird zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit der Agentur für Arbeit Köln zum
01.01.2011 eine gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Sinne des § 44b SGB II
bilden.
2.
Der Rat der Stadt
Köln erwartet, dass bei der künftigen Aufgabenwahrnehmung weiterhin die
regionale Bedarfssituation berücksichtigt wird. Zur Verbesserung der
Integration des zu betreuenden Personenkreises soll das Jobcenter unter
Berücksichtigung des Vergaberechts die vorhandenen Trägerstrukturen und die
enge Verzahnung mit dem Kölner Hilfesystem nutzen.
3.
Der Rat der Stadt
Köln beschließt die Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit Köln in
der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt