Sitzung: 20.01.2011 BV8/0016/2011
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 27.10.2010 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk versandt.
Sie wurde zuletzt in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 02.12.2010, TOP 8.2.3, behandelt.
Ich bitte, diese Unterlagen bereitzuhalten.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3750/2010
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk nimmt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage 1 -
Langfassung) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB zur Kenntnis und beschließt analog zum Bauleitplanverfahren die
Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2
(Versammlung) im Stadtbezirk Kalk.
Die nachstehenden Änderungsvorschläge der SPD- und CDU-Fraktion in der
Bezirksvertretung Kalk sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu
berücksichtigen und ebenfalls den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen:
Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion:
Stadtteilzentrum
Merheim
Der ausgewiesene zentrale Versorgungsbereich ist nach Norden hin
entsprechend der Festsetzung aus dem Jahr 1992 um das Areal an der heutigen
Buswendeschleife (Ortsmittelpunkt Merheim) zu erweitern.
Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion:
1.
Bezirkszentrum Kalk, Kalker Hauptstraße
1.1. Einbeziehung des Huwald Hamacher Geländes in
der Form, dass die Trennlinie entlang der Bebauung der Rolshover Straße bis zur
Dillenburger Straße erweitert wird (mit einer Tiefe von rund 15 Metern in das
Grundstück hinein). Hierdurch ergeben sich mehr Variationsmöglichkeiten bei der
Bebauung des Huwald Hamacher Geländes.
1.2. Verlängerung der Einzelhandelszone entlang
der Trimbornstraße von der Kalker Post aus bis zum Nahversorgungszentrum
Humboldt/Gremberg. Hierdurch entsteht ein geschlossener Einzelhandelsraum.
2.
Stadtteilzentrum Rath/Heumar, Rösrather
Straße
2.1. Erweiterung der bisher bereits bestehenden
Einzelhandelszone auf den Bereich vom REWE-Supermarkt (Rösrather Straße 569)
entlang der Rösrather Straße bis zur Kreuzung Rösrather Straße/Rather Mauspfad
unter Einbeziehung des vorhandenen ALDI-Marktes. Durch diese Erweiterung wird
der tatsächlichen Einzelhandelsstruktur im Ort Rechnung getragen, die in der
entsprechenden Konzeptvorlage lobend erwähnt wird. Durch diese Maßnahme könnte
zudem auch den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner in den Randbereichen
des Ortsteils Rath/Heumar nach Sicherung der Nahversorgung Rechnung getragen
werden.
2.2. Der in den Handlungsempfehlungen enthaltene
Punkt „Ansiedlung eines zweiten Lebensmittelmarktes“ ist ersatzlos zu
streichen. Die in Rede stehende Potentialfläche in diesem Gebiet ist zum einen
zu klein für eine sinnvolle Ansiedlung eines Supermarktes oder Discounters, wie
u. a. die gescheiterte Etablierung einer NORMA-Filiale vor Jahren in
unmittelbarer Nachbarschaft gezeigt hat. Zum anderen würde die Ansiedlung eines
Lebensmittelmarktes an dieser Stelle zu akuten Verkehrsproblemen im
Kreuzungsbereich Rösrather Straße/Karl-Schüßler-Straße führen.
2.3. Die Formulierung des Punktes „maßgebliche
lokale Akteure wie die IG…“ ist wie folgt zu ändern: „Bei Umgestaltungen oder
Planänderungen ist die Interessengemeinschaft Rath/Heumar vorab zu informieren,
um die örtlichen Belange bestmöglich aufgreifen zu können“.
3.
Stadtteilzentrum Ostheim, Rösrather
Straße/Frankfurter Straße
3.1. Für den Stadtteil Ostheim ist folgende
Ergänzung bei den Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen: „Bei der
Realisierung des Bauvorhabens Waldbadviertel ist auf eine ausreichende
Ausweisung von Einzelhandelsflächen für die Nahversorgung zu achten“.
4.
Stadtteilzentrum Merheim, Olpener Straße
4.1. Die ausgewiesenen Flächen sind um das Areal
an der heutigen Buswendeschleife (Ortsmittelpunkt Merheim) zu erweitern.
5.
Stadtteilzentrum Brück, Olpener Straße
5.1. Ausweitung des Zentralen
Versorgungsbereiches an der Olpener Straße in östlicher Richtung bis Overather
Straße
5.2. In den Handlungsempfehlungen ist der Satz:
„wenn möglich Mobilisierung einer Potentialfläche an der Olpener Straße,
westlich der Hovenstraße“ ersatzlos zu streichen.
6.
Stadtteilzentrum Neubrück
6.1. Das Zentrum ist für die im nördlichen
Siedlungsbereich lebenden Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht
selbständig erreichbar. Daher soll die Möglichkeit der Ansiedlung eines
Vollversorgers in diesem Bereich ausdrücklich offen gehalten werden. Dies
entspricht auch der ursprünglichen Siedlungsplanung, die ein weiteres Zentrum
um den Bereich des früheren Lebensmittelmarktes (EDEKA) in der
Andreas-Hermes-Straße vorsah.
Nach
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist das Konzept mit einer
Stellungnahme der Verwaltung zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung der
Bezirksvertretung Kalk zur Vorberatung für die Beschlussfassung im Rat
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.