Sitzung: 27.01.2011 BV1/0017/2011
Antrag: Ersetzungsantrag zu 6.1.2
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1) Bei Bauleitverfahren wird die
Verwaltung beauftragt, in der Innenstadt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
25 % der Fläche als nicht versiegelt darzustellen. Dies kann auch als
Dachbegrünung umgesetzt werden. Der Bestandsschutz gilt. Betroffen sind Neu-
oder Anbauten.
2) Bei Bauanträgen (Neu- oder
Anbauten) nach § 34 BauGB wird die Verwaltung aufgefordert, dem § 34, Absatz 1,
Satz 2 („Die Anforderungen an gesunde Wohn-
und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben“) größere Aufmerksamkeit zu
widmen und dies auch hinsichtlich des Klimaschutzes zu verstehen und
umzusetzen.
3) Die Verwaltung wird gebeten, mit
Hilfe des Städtetages die Grundlagen in den verschiedenen Gesetzen für eine
Satzungs-Ermächtigung hinsichtlich Flächenausgleich auf den Weg zu bringen.
Dies gilt beispielsweise und insbesondere für den § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB („Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe
bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der FDP.