Nachtrag: 31.01.2011
Sitzung: 01.02.2011 Rat
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0271/2011
Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 25.01.2011:
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW:
Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Verträge im EU-Projekt SMARTiP zu unterzeichnen. Eine zusätzliche Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Der Oberbürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.