Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.         nimmt die Ergebnisse eines für das zwischen der Cimbernstraße im Norden, der Steinstraße im Osten und der Hohenstaufenstraße im Süden und Westen in Köln-Porz-Gremberghoven gelegenen Gebietes (Anlage 1) durchgeführten kompakten Gutachterverfahrens zur Kenntnis (Anlagen 2 - 8);

2.         empfiehlt der Verwaltung, den Investor zu beauftragen, das Konzept, das den ersten Rang zuerkannt bekommen hat (Anlage 3), entsprechend den Hinweisen des Preisgerichtes überarbeiten zu lassen;

3.         beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das zwischen der Cimbernstraße im Norden, der Steinstraße im Osten und der Hohenstaufenstraße im Süden und Westen in Köln-Porz-Gremberghoven gelegene Gebiet ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hohenstaufenstraße/Steinstraße in Köln-Porz-Gremberghoven– einzuleiten mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnungsbau, einer Kindertagesstätte sowie eines Regenrückhaltebeckens zu schaffen

4.         und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfskonzeptes (siehe 2) nach Modell 2 (Versammlung).

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.