Zusatz: Abschließende Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat ordnet die Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 20.07.2004, bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung für das in Anlage 1 dargestellte süd-östliche Teilgebiet des im Rat der Stadt Köln am 24.06.2008 unter TOP 11.2 (Vorlage-Nr. 1852/2008) beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 73486/02 (Arbeitstitel: Kaspar-Düppes-Straße in Köln-Holweide) mit dem Umlegungsgebiet Nr. 389 an.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.