Herr Kippe stellt den Antrag, der Veedelsbeirat möge beschließen, dass
die Verwaltung dem in früherer Sitzung beschlossenen Prüfauftrag auf eine
Ostanbindung des Gebietes „Schanzenstraße Nord“ nachkommt.
Der Antrag wird mehrheitlich mit 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt,
mit dem Hinweis, dass die Prüfung bereits durchgeführt und das Ergebnis anhand
der in der Sitzung vorgelegten Planung erläutert wurde.
Beschluss:
Der Veedelsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Mülheim dem Beschlussvorschlag entsprechend wie folgt zu beschließen:
Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und bittet den
Stadtentwicklungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, für den Bereich: “Schanzenstraße Nord in
Köln-Mülheim“ das Gebiet
betreffend die nördliche Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes Köln-Mülheim,
östlich der KVB-Trasse der Linie 4 von Mülheim nach Schlebusch, südlichöstlich
der Bundeskleingartenanlage, südwestlich des Zubringergleises zum Drahtwerk
Köln bis in Höhe der Bahnunterführung Schanzenstraße, entlang der nördlichen
und westliche Grenze des vorhandenen Industrie- und Gewerbegebietes bis zur
nach Osten abknickenden Schanzenstraße in das bestehende Gewerbe- und
Industriegebiet, dann parallel ca. 300 m zurücklaufend in einer Breite von ca.
15 bis 20 Meter Breite, rechtwinklig abknickend nach Westen bis an die
KVB-Trasse der Linie 4 einen Bebauungsplan-Entwurf mit folgenden Maßgaben zu erstellen:
1.
das Bebauungsplanverfahren zur Sicherung der
gewerblichen Entwicklung in Mülheim und zur Entwicklung weiterer Arbeitsplätze
zügig zu bearbeiten.
2.
die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes
„Schanzenstraße Nord“
2.1
zu prüfen, wie die die Planstrasse West so an die
Markgrafenstrasse möglichst in Höhe Von-Sparr-Straße angebunden werden kann,
dass der Durchgangsverkehr aus dem Gewerbegebiet Schanzenstraße durch die
Von-Sparr-Straße ins Geschäftszentrum Berliner Straße unterbunden wird.
2.2
die bestehende Schanzenstraße nach Norden zu
verlängern.
2.3
nachzuweisen, dass der gewerbliche Lkw-Verkehr gemäß
der Darstellung der verkehrlichen Entwicklung in Mülheim-Nord verträglich
abgewickelt wird.
3. Zur städtebaulichen Entwicklung des
gesamten ehemaligen Güterbahnhofgeländes ist umgehend das städtebauliche
Entwicklungskonzept mit dem Teilbereich „Schanzenstraße Nord“ zur Beratung
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.