Die Bezirksvertretung
fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in den Stadtteilen Severinsviertel, Sülz/Klettenberg, Porz-City und Rath/Heumar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
11 Ja-Stimmen (5 CDU, 3 SPD, 2
FDP, 1 Pro Köln)
5 Enthaltungen (Grüne)
Nicht anwesend: Herr Müller, Herr Nettesheim, Herr Strassfeld