Geänderter bzw. ergänzter Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

1. Der Rat beschließt die Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für die in der Stadt Köln zugelassenen Taxen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Pro Köln zugestimmt

 

2. Zur Erzielung einer signifikanten Qualitätssteigerung für das gesamte Taxigewerbe in Köln wird die Verwaltung beauftragt, folgendes Modell zu prüfen: Die Ausbildung soll im Rahmen der Erstbeantragung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung intensiviert werden, in dem vor Erlangung der Berechtigung zur Fahrgastbeförderung ein Ausbildungskurs mit anschließender Prüfung zu absolvieren ist, in dem Ortskenntnis, Sprachkenntnisse, Erscheinungsbild und kundenfreundliche Verhaltensregeln vermittelt werden. Die Prüfung soll erneut als Voraussetzung zur Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung erfolgen. Vorab wird ebenfalls ein Ausbildungskurs angeboten. Das Ausbildungsmodell soll in enger Abstimmung mit Taxi Ruf eG und IHK konform zur geltenden Rechtslage gestaltet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis vor der Sommerpause 2011 dem Ausschuss vorzulegen.

 

3. Die Vereinbarung vom 07.11.2007 zwischen Taxi Ruf Köln eG und Stadt Köln zur „Qualitätsverbesserung im Taxigewerbe“ (Qualitätsmodell „Service Taxi“) wird fortgeschrieben. Dem Ausschuss wird das Ergebnis bis zur Sitzung am 16.05.2011 mitgeteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Fortschreibung folgende Schwerpunkte als Bestandteil der Zielvereinbarung zu berücksichtigen: Eine deutlich intensivere Bewerbung des Angebots „Service-Taxi“, obligatorische Angebotshinweise bei der Taxi-Bestellung, z.B. auch in der elektronischen Wartschleifen-Ansage, eine Angebotssteigerung von „Service-Taxis“ auf 50 % bis zum 31.12.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt