Sitzung: 21.02.2011 AVR/0022/2011
Beschluss: ungeändert beschlossen
Geänderter bzw. ergänzter
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert bzw.
ergänzt:
1. Der Rat beschließt die Änderung der
Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für die in der Stadt Köln
zugelassenen Taxen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Pro Köln
zugestimmt
2. Zur Erzielung einer signifikanten
Qualitätssteigerung für das gesamte Taxigewerbe in Köln wird die Verwaltung
beauftragt, folgendes Modell zu prüfen: Die Ausbildung soll im Rahmen der
Erstbeantragung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung intensiviert werden,
in dem vor Erlangung der Berechtigung zur Fahrgastbeförderung ein
Ausbildungskurs mit anschließender Prüfung zu absolvieren ist, in dem
Ortskenntnis, Sprachkenntnisse, Erscheinungsbild und kundenfreundliche
Verhaltensregeln vermittelt werden. Die Prüfung soll erneut als Voraussetzung
zur Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung erfolgen. Vorab wird
ebenfalls ein Ausbildungskurs angeboten. Das Ausbildungsmodell soll in enger
Abstimmung mit Taxi Ruf eG und IHK konform zur geltenden Rechtslage gestaltet
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis vor der Sommerpause 2011
dem Ausschuss vorzulegen.
3. Die Vereinbarung vom 07.11.2007 zwischen Taxi
Ruf Köln eG und Stadt Köln zur „Qualitätsverbesserung im Taxigewerbe“
(Qualitätsmodell „Service Taxi“) wird fortgeschrieben. Dem Ausschuss wird das
Ergebnis bis zur Sitzung am 16.05.2011 mitgeteilt. Die Verwaltung wird
beauftragt, bei der Fortschreibung folgende Schwerpunkte als Bestandteil der
Zielvereinbarung zu berücksichtigen: Eine deutlich intensivere Bewerbung des
Angebots „Service-Taxi“, obligatorische Angebotshinweise bei der
Taxi-Bestellung, z.B. auch in der elektronischen Wartschleifen-Ansage, eine
Angebotssteigerung von „Service-Taxis“ auf 50 % bis zum 31.12.2012.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt