Betreff
Neubau eines Laborgebäudes auf dem Gelände des Großklärwerks Stammheim - Aufstellen eines Baukrans und Anlage von Baueinrichtungsflächen im Landschaftsschutzgebiet; Bezirk 9; L 29 "Landschaftsraum um den Mädchenbusch und Grünverbindungen zum Rhein"

hier: Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Laandschaftsplans nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)
Vorlage
0665/2015
Art
Beschlussvorlage Bezirksvertretung