Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 9.2.15 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den in Anlage 1 aufgeführten, geänderten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler". 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich "Volkhovener Straße" auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwurfes einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion | |||||||
29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss | 9.2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
| |||||||
Beratungsergebnisse Die Verwaltung stellt die Vorlage bis zur nächsten Sitzung zurück, um die noch offenen Anfragen zu klären. | |||||||
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss | 9.2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den in Anlage 1 aufgeführten, geänderten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler". 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich "Volkhovener Straße" auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwurfes einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke – zugestimmt. |